Kosten

In einem Vorgespräch wird neben der Aufnahme des Sachverhalts und einem ersten Überblick über die aufgeworfenen rechtlichen Fragen die Vergütung der Beratung offen besprochen und dargestellt.

Vergütungsvereinbarungen

Für Beratungsmandate, bei Vertragsentwürfen und ähnlichen außergerichtlichen Tätigkeiten wird in aller Regel eine Vergütungsvereinbarung geschlossen. Die Stundensätze der Kanzlei betragen:

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Für Tätigkeiten vor Gerichten oder im Zusammenhang mit Behörden wird in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Über das entsprechende Kostenrisiko wird vor Aufnahme und während der Bearbeitung des Mandats informiert.

Abrechnung in Steuerangelegenheiten

Dienstleistungen in Steuerangelegenheiten werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung abgerechnet. Für Einkommensteuererklärungen können auch Pauschalvereinbarungen geschlossen werden, die sich nach Höhe des Einkommens und der Art der erzielen Einkunftsarten richtet.

Rechtsschutzversicherung

Sind sie rechtsschutzversichert übernimmt die Kanzlei als kostenlosen Service für Sie die Deckungsanfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung.

Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe

Für den Fall, dass Sie Probleme haben, die in meine fachliche Ausrichtung fallen und Sie sich die rechtliche Beratung oder einen kostenintensiven Prozess nicht leisten können, stellt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Institute der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe zur Verfügung.

Beratungshilfe
Prozesskostenhilfe